Grenzwerte wie im nuklearen Notstand
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner betont, dass seit der Katastrophe „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und „spezielle Schutzstandards“ greifen – verschweigt gleichzeitig allerdings, dass für aus den betroffenen Gebieten in die EU importierte Lebensmittel neuerdings außergewöhnlich hohe Grenzwerte gelten. Die Öffentlichkeit wurde über diesen Schritt nicht informiert. Für bestimmte Produkte traten am vergangenen Wochenende EU-weit bis zu 20-fach höhere Grenzwerte in Kraft, als dies in der EU-Verordnung 733/2008 festgelegt ist. Dort gelten für Lebensmittel und Lebensmittelimporte bei Cäsium 134 und 137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel.
Mit der neuen Eilverordnung 297/2011 hat die Europäische Kommission am 27. März 2011 diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also mit bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits.
Quelle: Foodwatch
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner betont, dass seit der Katastrophe „verstärkte Kontrollmaßnahmen“ und „spezielle Schutzstandards“ greifen – verschweigt gleichzeitig allerdings, dass für aus den betroffenen Gebieten in die EU importierte Lebensmittel neuerdings außergewöhnlich hohe Grenzwerte gelten. Die Öffentlichkeit wurde über diesen Schritt nicht informiert. Für bestimmte Produkte traten am vergangenen Wochenende EU-weit bis zu 20-fach höhere Grenzwerte in Kraft, als dies in der EU-Verordnung 733/2008 festgelegt ist. Dort gelten für Lebensmittel und Lebensmittelimporte bei Cäsium 134 und 137 üblicherweise Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel.
Mit der neuen Eilverordnung 297/2011 hat die Europäische Kommission am 27. März 2011 diese Grenzen für Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen deutlich heraufgesetzt: auf 400 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also mit bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits.
Quelle: Foodwatch
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